In Deutschland besteht auch für reisende Kinder die Schulpflicht.
Während der Situation des Reisens kann die Wahrnehmung der Schulpflicht in besonderen Formen stattfinden (wechselnde Schulen, Fernlernen, Förderunterricht an den Stützpunktschulen, Lernen anhand eigener Lernpläne …) Diese besonderen Angebote müssen durch die staatliche Schulaufsicht (Schulamt oder Bezirksregierung oder durch das Bildungsministerium) begleitet werden.
Die Einschulung der Lernanfänger erfolgt durch die Anmeldung des reisenden Kindes an seiner Stammschule. Das ist die Schule am Ort des Winterquartiers. Die Anmeldung erfolgt meistens im Februar. Die Stammschule ist über die durch den Beruf der Eltern veranlassten Ortswechsel des Kindes während des Jahres zu informieren. Mit der Schule sind auch alle Fragen zum Unterricht während der Reise zu besprechen.
Dabei empfiehlt es sich, dass die Eltern frühzeitig mit der zuständigen Bereichslehrerin bzw. dem Bereichslehrer Kontakt aufnehmen. Die Bereichslehrkräfte können die Eltern zu den Fragen der Schule und des Unterrichts auf der Reise beraten. Sie sind während der Reisezeit die wichtigsten Ansprechpartner der Eltern für Schulfragen.
Die für den Ort der Stammschule zuständige Lehrkraft wie auch die künftigen Bereichslehrkäfte an den unterschiedlichen Spielorten findet man durch den Button „Bereichslehrersuche“ auf der Einstiegsseite von www.schule-unterwegs.de oder auf www.diglu.de (dIglu/login).
Die Einschulung von Circuskindern erfolgt in NRW und Hessen bei den jeweiligen reisenden Schulen. Die übrigen Circuskinder werden an der nächstgelegenen Schule am Winterstandort eingeschult. Darum müssen sich die Eltern kümmern. Diese Schule bleibt während der Grundschulzeit die Stammschule für die Kinder.“ Die für den Wnterstansdort zuständige Bereichslehrkraft kann behilflich sein.
