Bereichslehrkräfte sind Lehrkräfte, die in durch die Schulaufsicht festgelegten regionalen Bereichen ihre Aufgaben für die schulische Bildung reisender Kinder und Jugendlicher vor Ort wahrnehmen. Die Bereichslehrkräfte unterstützen den Schulbesuch reisender Kinder insbesondere durch
Wegen des bereichs- und länderübergreifenden Reiseverhaltens der Familien ist eine Vernetzung der Bereichslehrkräfte eine wichtige Grundlage ihrer Tätigkeit. 2. Zeitressourcen Die Bereichslehrkräfte erhalten zur Wahrnehmung der o.a. Aufgaben Zeitressourcen. Dabei können je nach Zuschnitt der Bereiche, der Aufgabenschwerpunkte und der Frequentierung durch Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Umfänge von Anrechnungsstunden erforderlich werden. 3. Sächliche Ausstattung/Fortbildung Den Bereichslehrkräften werden entsprechend den Landesregelungen die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Fahrt- und Kommunikationskosten erstattet; darüber hinaus unterstützt das jeweilige Land/die jeweilige Schulaufsicht die Bereichslehrkräfte in ihrer Tätigkeit durch weitere sächliche Ausstattung und Fortbildung. 4. Berichte Bereichslehrkräfte dokumentieren ihre Tätigkeit durch regelmäßige Berichterstattung gegenüber der beauftragenden Behörde/Einrichtung. gez. Treichel
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