Aufgabenprofil für Bereichslehrkräfte

1. Definition und Aufgaben

Bereichslehrkräfte sind Lehrkräfte, die in durch die Schulaufsicht festgelegten regionalen Bereichen ihre Aufgaben für die schulische Bildung reisender Kinder und Jugendlicher vor Ort wahrnehmen. Die Bereichslehrkräfte unterstützen den Schulbesuch reisender Kinder insbesondere durch

  • die Vorbereitung der Stützpunktschulen auf den Schulbesuch der Kinder

  • die Erteilung von Unterrichts ergänzenden Fördermaßnahmen und Hausaufgabenbetreuung im Zusammenhang mit dem Schulbesuch der Kinder an Stützpunktschulen und Stammschulen
  • Sammlung und Entwicklung geeigneter Unterrichtsmaterialien
  • die Beratung von Stammschulen bei der Erstellung der individuellen Lernpläne sowie bei der Leistungsbewertung und Schullaufbahngestaltung und -entscheidungen
  • die Herstellung von Kontakten zwischen Eltern, Stammschulen und Stützpunktschulen sowie gfs. weiteren Behörden oder Beratungsstellen
  • die geregelte Übergabe von Kindern an andere Schulen/Bereichslehrkräfte
  • die Beratung von Eltern, Kindern und Lehrkräften
  • Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf zentrale (Abschluss-) Prüfungen
  • Kontrolle von Lernstandsberichten/von Schultagebüchern während der Reisezeit
  • die Entwicklung von und Mitwirkung an innovativen Unterrichtsverfahren (z.B. Fernlernen, E-Learning)


Die Tätigkeit der Bereichslehrkräfte wird von der zuständigen Schulaufsicht bzw. von ihr Beauftragten koordiniert und als Lehrertätigkeit in einem "virtuellen Lehrerkollegium der Bereichslehrkräfte" definiert. Die Dokumentation und Weitergabe von Schülerdaten unterliegt den Rechtsgrundsätzen, die auch für den Umgang mit Schülerdaten in einem Lehrerkollegium einer Schule gelten.

Wegen des bereichs- und länderübergreifenden Reiseverhaltens der Familien ist eine Vernetzung der Bereichslehrkräfte eine wichtige Grundlage ihrer Tätigkeit.

2. Zeitressourcen

Die Bereichslehrkräfte erhalten zur Wahrnehmung der o.a. Aufgaben Zeitressourcen. Dabei können je nach Zuschnitt der Bereiche, der Aufgabenschwerpunkte und der Frequentierung durch Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Umfänge von Anrechnungsstunden erforderlich werden.

3. Sächliche Ausstattung/Fortbildung

Den Bereichslehrkräften werden entsprechend den Landesregelungen die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Fahrt- und Kommunikationskosten erstattet; darüber hinaus unterstützt das jeweilige Land/die jeweilige Schulaufsicht die Bereichslehrkräfte in ihrer Tätigkeit durch weitere sächliche Ausstattung und Fortbildung.

4. Berichte

Bereichslehrkräfte dokumentieren ihre Tätigkeit durch regelmäßige Berichterstattung gegenüber der beauftragenden Behörde/Einrichtung.

gez. Treichel

(Empfehlungen der " STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
- Zentrale Ansprechstelle für Fragen des Unterrichts für Kinder von beruflich Reisenden - Stand: Januar 2008)

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